Um behandelnden Ärzten, aber auch Krankenhäusern sowie Pflegeeinrichtungen den Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten zu vereinfachen, wurde in Österreich die ELGA ins Leben gerufen. Die elektronische Gesundheitsakte steht allen Personen des Landes zur Verfügung, die in Österreich behandelt und gesundheitlich versorgt werden.
Nicht nur Fachpersonal, sondern auch die Patienten sollen dabei von der schnellen Verfügbarkeit der Gesundheitsdaten profitieren können. So können auch sie jederzeit auf die Gesundheitsdaten, die zur eigenen Person hinterlegt sind, zugreifen.
Ausbau der ELGA in Österreich nimmt weiter Fahrt auf
In Deutschland steckt die ePa, die elektronische Patientenakte, im Grunde noch in den Kinderschuhen – anders in Österreich, wo die ELGA immer weiter ausgebaut wird. Schon im Dezember 2015 wurde im Alpenland mit der schrittweisen Einführung der elektronischen Patientenakte begonnen. Das offizielle Onlineportal, das den Start der ELGA begleitete und Verbraucher, aber auch medizinisches Personal mit grundlegenden Informationen versorgte, gab es schon seit 2014.
Zum Start lag der Fokus der ELGA auf öffentlichen Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern. Erst in den Jahren 2018 und 2019 wurde das System schließlich auf niedergelassene Ärzte und Gesundheitsdienstleister ausgeweitet. Seit Herbst 2019 gibt es in den österreichischen Apotheken flächendeckend die E-Medikation.
Zunächst wurden in der ELGA Befunde des Patienten, aber auch dessen Medikation sowie die Entlassungsbriefe hinterlegt. Im Sommer 2025 folgt der weitere Ausbau des Angebots. Dann werden auch Laborberichte und Röntgenbefunde hinterlegt. Für niedergelassene Ärzte ist die Hinterlegung von Labor- und Radiologiebefunden seit Juli 2025 Pflicht. 2026 soll dies dann auch für die Krankenhäuser des Landes gelten.
In den kommenden Jahren soll die ELGA weiter ausgebaut werden. So sollen schließlich bis zum Jahr 2030 in der elektronischen Gesundheitsakte sämtliche fachärztliche Befunde hinterlegt und damit leicht abrufbar sein. Ziel der österreichischen Regierung ist es, das ELGA-System in den kommenden Jahren zu einem praktischen Gesundheitsportal zu erweitern. In Verbindung damit werden neue Speicherverpflichtungen für die Einrichtungen des Gesundheitswesens umgesetzt.
Welche Gesundheitsdaten sind in der ELGA abrufbar?
Die Verfügbarkeit an Informationen und wichtigen Daten wird in der ELGA in den kommenden Jahren weiter ausgebaut. So sollen immer mehr Informationen abrufbar sein. Aktuell deckt die elektronische Gesundheitsakte die Bereiche eBefunde und eMedikation ab. In dem Bereich “eBefund” sind folgende Informationen für Mediziner, Pflegepersonal und auch die Patienten selbst hinterlegt:
- pflegerische Entlassungsbriefe
- Laborbefunde
- Entlassungsbriefe von öffentlichen Krankenhäusern
- radiologische Befunde
Alle Daten werden in einem vereinheitlichten Standard bereitgestellt, sodass sie sich von den Einrichtungen leicht weiterverarbeiten lassen.
Der zweite große Bereich ist die sogenannte eMedikation. Es gibt hier die sogenannte eMedikationsliste. In dieser werden alle Medikamente eingetragen, die von Medizinern für einen Patienten verordnet und von den Apotheken ausgegeben wurden. Weiterhin können hier aber auch die noch offenen Rezepte eingesehen werden. Das Besondere ist dabei, dass nicht nur rezeptpflichtige Medikamente eingetragen werden, sondern auch solche, die frei verkäuflich sind. Dadurch sollen Wechselwirkungen zwischen den Mitteln gerade bei Neuverordnungen oder auch beim Kauf in Eigeninitiative ausgeschlossen werden. Mit diesen Informationen soll die ELGA vor allem zu einer besseren Gesundheitsversorgung der Patienten beitragen.
Vor- und Nachteile der elektronischen Patientenakte
Seit Einführung hat sich die elektronische Patientenakte in Österreich in vielerlei Hinsicht bewährt. Sie bringt sowohl für den Patienten als auch für die medizinischen Einrichtungen des Landes entscheidende Vorteile mit. So erleichtert sie wichtigen Stellen den Zugriff auf alle wichtigen Gesundheitsdaten, schafft zugleich aber auch Transparenz für den Patienten, der sich jederzeit über seine Befunde und Medikamente informieren kann. Ärzte, Apotheken und Pflegeeinrichtungen profitieren vor allem von dem einfachen Informationsaustausch, ohne dass dabei lange Wartezeiten hingenommen werden müssen. In Notfällen kann also deutlich schneller gehandelt werden.
Zudem zeigen sich bei der Vergabe von Medikamenten die Stärken der ELGA. Apotheken können beim freien Verkauf von Medikamenten besser beraten, weil sie einfach und unkompliziert abrufen können, welche Arzneimittel bereits von dem Kunden eingenommen werden. So lassen sich gefährliche Neben- und Wechselwirkungen vermeiden. Auch der Arztwechsel fällt durch die ELGA leichter, weil sich alle Mediziner unabhängig voneinander in den Akten der Patienten einloggen können.
Generell trägt die elektronische Patientenakte auch zur Entlastung des Gesundheitssystems bei. Mit ihr lassen sich unnötige Mehrfach-Untersuchungen tatsächlich vermeiden, da alle Befunde schnell einseh- und abrufbar sind.
Doch wie alles andere hat auch die ELGA Nachteile. Ein Punkt, der häufig für Kritik sorgt, ist der Aspekt, dass alte Gesundheitsdaten zu einem Patienten nicht zu finden sind. Dazu gehören Medikationen, aber auch Befunde, die vor 2015 erhoben wurden. Diese müssen im Notfall zwischen den Medizinern und Einrichtungen auf klassischem Weg ausgetauscht werden.
ELGA und der Datenschutz: Welche Regelungen gibt es?
Für die elektronische Patientenakte gelten strenge Datenschutzregeln. Generell greift hier das österreichische Datenschutzgesetz. Zudem ist sehr genau geregelt, wer überhaupt auf die Daten zugreifen kann. So ist dies nur berechtigten Einrichtungen sowie Personen gestattet. Betriebsärzte sind davon ausgenommen.
Demnach können sich die Informationen, die hier hinterlegt sind, auch nicht nachteilig auf Jobchancen und Karrieremöglichkeiten auswirken. Weiterhin besteht generell auch die Möglichkeit, eine Abmeldung von der ELGA vorzunehmen. Negative Auswirkungen auf die Behandlungsmöglichkeiten oder zum Beispiel auch auf den elektronischen Impfausweis ergeben sich dadurch nicht.
Quellen:
- https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/elga.html
- https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/elga/elga-was-ist-das.html
- https://www.pharmazeutische-zeitung.de/oesterreich-plant-bereits-ausbau-der-e-akte-152770/
- https://www.gesund-informiert.at/gesundheitsthemen/elga
- https://www.aerzteblatt.de/archiv/oesterreich-elektronische-gesundheitsakte-beschlossen-22dd65ec-05ab-4502-a442-3b9ab4a19bc4
- https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Gesundheit/eHealth/eHealth-in-Oesterreich.html
