Zum Schutz des Verbrauchers unterliegen Lebensmittel, die in der Europäischen Union vertrieben werden, über 100 Gesetzen und Verordnungen. Damit handelt es sich bei ihnen um eines der Produkte, die am strengsten kontrolliert sowie überprüft werden. Die aktuellen Verordnungen geben nicht nur einen klaren Kurs für die Kennzeichnung der Lebensmittel vor, sondern auch für die Inhalte, etwaige Zusatzstoffe und natürlich für die Herstellung.
Was auf den ersten Blick wie eine Flut an Gesetzen aussieht, verfolgt im Grunde ein klares Ziel. Es soll Verbraucher vor möglichen Täuschungen warnen und ihre Gesundheit schützen. Alle hierzu veranlassten EU-Verordnungen und Gesetze müssen auf Landesebene mit entsprechenden nationalen Gesetzestexten umgesetzt werden.
Umfassendes Lebensmittelrecht hat eine lange Geschichte
Oft drängt sich der Gedanke auf, dass die zahlreichen Verordnungen und Anforderungen, die heute für Lebensmittel gelten, erst in den letzten Jahren entstanden sind. Tatsächlich haben Gesetze, die sich auf die Lebensmittelsicherheit beziehen, eine lange Tradition. Schon vor tausenden Jahren gab es die ersten Vorschriften für Lebensmittel. So wurde Lebensmittelbetrug bereits während des Mittelalters streng bestraft. Gemeinsam mit der Stadtentwicklung gewannen Lebensmittelkontrolle sowie Lebensmittelrecht immer mehr Aufmerksamkeit, wobei sich die ersten Regelungen stets auf einzelne Gruppen an Waren bezogen.
Auch in Österreich haben Gesetze rund um die Lebensmittelsicherheit eine lange Tradition. Die ersten Gesetzestexte dieser Art entstanden noch zur Zeit der Monarchie. Damals wurde das österreichische Lebensmittelrecht aufgrund seines beeindruckenden Umfangs geschätzt. In den folgenden Jahrzehnten wurde es weiterentwickelt und gewann an Tiefe.
Als Österreich 1995 der EU beitrat, gingen damit auch wesentliche Veränderungen für die bis dahin geltenden Regelungen zur Lebensmittelsicherheit einher. So mussten die bis dato geltenden Landesgesetze mit den Rechtsfragen in der EU vereinheitlicht werden. Aus dem Lebensmittelrecht wurde also in Österreich ein sehr umfangreiches Regelwerk, das heute unter seinem Dach mehr als 100 Gesetze sowie Verordnungen vereint. Die hierin verankerten Regelungen befassen sich mit Themen wie
- der richtigen Produktkennzeichnung
- dem Einsatz der Zutaten
- der Verwendung von Zusatzstoffen
LMSVG deckt EG-Basisverordnung ab
Eines der wichtigsten Gesetze, welches es in Österreich für die Lebensmittelsicherheit und den Verbraucherschutz gibt, ist das LMSVG. Mit dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz deckt Österreich die EG-Basisverordnung Nr. 178/2002 ab. Das in der Europäischen Union geltende General Food Law ist eine der wichtigsten Grundlagen, die es für die Lebensmittelsicherheit gibt. Das LMSVG wurde in Österreich im Jahr 2006 erlassen. Es ist nicht das erste Gesetz dieser Art, sondern knüpft an Vorgängerregelungen an, die teilweise ihren Ursprung in den 1970er-Jahren finden. Mit seinem Inhalt ist es dem im Nachbarland Deutschland geltenden LFGB, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, ähnlich und gilt als wichtiges Regelwerk.
Für welche Produkte gilt das LMSVG?
Das in Österreich verabschiedete LMSVG enthält wichtige Anforderungen, um bei Produkten den Verbraucherschutz zu gewährleisten und die strengen Vorgaben für die Lebensmittelsicherheit zu fixieren. Dabei bezieht es sich nicht nur auf Lebensmittel, die in Österreich vertrieben werden, sondern enthält auch die gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser und Gebrauchsgegenstände. Weiterhin werden von dem LMSVG auch kosmetische Mittel berücksichtigt.
Als Lebensmittel werden dabei sämtliche Stoffe und Erzeugnisse angesehen, bei denen davon auszugehen ist, dass der Mensch diese konsumiert beziehungsweise aufnimmt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dies im unverarbeiteten, verarbeiteten oder leicht verarbeiteten Zustand der Fall ist. Außerdem gelten auch die Stoffe als Lebensmittel, die dem späteren Endprodukt zugesetzt werden.
Während das deutsche LFGB auch Futtermittel berücksichtigt, finden diese im österreichischen LMSVG keine Beachtung. Das LMSVG deckt alle Etappen des Produktkreislaufs ab. Es enthält also generelle Anforderungen zur Herstellung, der Zusammensetzung, dem Inverkehrbringen und zum Verkauf.
Welche inhaltlichen Schwerpunkte deckt das LMSVG ab?
Im Wesentlichen stellt das LMSVG sicher, dass nur Lebensmittel und Produkte, in den Verkehr gebracht werden, die für den Verbraucher unbedenklich sind. Die Unbedenklichkeit und Sicherheit beginnen hier bereits bei der Kennzeichnung. So gibt das LMSVG klar vor, wie Lebensmittel gekennzeichnet sein müssen und verbietet irreführende Angaben. So dürfen keine täuschenden Informationen zur Zusammensetzung, Herstellungsart, dem Ursprung und der Haltbarkeit vermerkt sein. Verboten sind laut LMSVG zudem Angaben zu Eigenschaften, die nicht auf die Lebensmittel zutreffen.
Auch gesundheitsbezogene Angaben sind bei Lebensmitteln nach dem LMSVG generell verboten. Ausnahmen sieht das Gesetz hier nur wenige vor. Diese beziehen sich zum Beispiel auf diätetische Lebensmittel oder auch auf Angaben bei Lebensmitteln, aus denen sich schließen lässt, dass diese zum Beispiel aufgrund der Inhaltsstoffe das Krankheitsrisiko minimieren können.
Das LMSVG regelt klar, dass die Verantwortung hier beim Unternehmer liegt. Demnach muss er gewährleisten, dass seine Produkte die Regelungen der Lebensmittelsicherheit erfüllen. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass Maßnahmen getroffen werden, mit denen eine konsequente Risikominimierung möglich ist.
Einen wichtigen Teil des LMSVG nimmt außerdem die Hygiene im Lebensmittelbereich ein. Das österreichische Gesetz greift hier die Bestimmungen der EU-Hygiene-Verordnungen auf. Für die Einhaltung der strengen Hygieneanforderungen wird das LMSVG durch weitere Verordnungen ergänzt. Dazu gehören einerseits die Lebensmittel-Einzelhandelsverordnung sowie die Lebensmittelhygiene-Anpassungsverordnung.
Wer trägt laut LMSVG die Verantwortung für die Sicherheit von Lebensmitteln?
Das LMSVG nimmt ganz klar den Unternehmer in die Pflicht, der die Lebensmittel einerseits herstellt und andererseits eben auch vertreibt. So müssen Produzent und Handel gleichermaßen dafür sorgen, dass die Verbraucher und Verbraucherinnen in Österreich Zugang zu einwandfreien Lebensmitteln haben.
Ob der Unternehmer seinen Pflichten nachkommt, wird durch die zuständigen Behörden kontrolliert. Dabei ist die amtliche Überwachung recht komplex, sodass hier verschiedene Stellen zum Einsatz kommen. Die Koordination der Überwachung wird durch das zuständige Bundesministerium, das BMASGPK, umgesetzt. Es ist dazu verpflichtet, mit einheitlichen Kontrollen zu arbeiten. Maßgeblich sind an dieser Stelle die Grundsätze der Qualitätssicherung.
Gilt das LMSVG nur für Lebensmittel, die in Österreich produziert werden?
Zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es einen regen Warenverkehr. Lebensmittel, Kosmetika und andere Produkte werden importiert und exportiert. Das in Österreich geltende LMSVG bezieht sich nicht nur auf Produkte aus dem Alpenland, sondern ist auch für Waren aus anderen EU-Ländern sowie für Produkte aus Drittstaaten bindend.
Um einen hohen Qualitätsanspruch sicherzustellen, gibt es neben dem LMSVG zudem das österreichische Lebensmittelbuch. Auch bekannt als Lebensmittelcodex steht es seit über 125 Jahren zur Verfügung und deckt alle Produktkategorien ab. So finden sich hierzu Richtlinien zu Aromen ebenso wie klare gesetzliche Vorgaben zu Zucker. Das Lebensmittelbuch ist für die Lebensmittelwirtschaft, aber auch für die Behörden und Verbraucherschützer von Bedeutung.
Quellen:
- https://www.oesterreich-isst-informiert.at/lebensmittel/wissenswertes-das-lebensmittelrecht-im-ueberblick/
- https://www.lebensmittelbuch.at/
- https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/Lebensmittel/buch/347085.html
- https://www.ages.at/mensch/ernaehrung-lebensmittel/lebensmittelkontrolle
- https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/Lebensmittel/rechtsvorschriften/oesterreich/lmsvg.html
- https://www.wko.at/oe/handel/lebensmittelhandel/lmsvg-juli2014.pdf
