Wichtig: Alle Angaben ohne Gewähr – halten Sie immer Rücksprache – z.B. mit Arbeiterkammer.
Montagmorgen, das Thermometer zeigt 38 Grad, der Kopf hämmert, und an Arbeit ist nicht zu denken – aber muss man sofort zum Arzt? Viele Arbeitnehmer:innen in Österreich stellen sich genau diese Frage: Wie lange darf man ohne Krankmeldung zu Hause bleiben? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – von der gesetzlichen Regelung, dem jeweiligen Kollektivvertrag und auch vom Arbeitgeber selbst.
Wie lange darf man ohne Krankmeldung zu Hause bleiben?
In den meisten Fällen gilt: 1 bis 3 Kalendertage sind ohne ärztliches Attest erlaubt, sofern keine anderen Bestimmungen (z. B. im Dienstvertrag oder KV) greifen.
Gesetzliche Grundlagen zur Krankmeldung in Österreich (2025)
In Österreich gilt laut § 5 des Angestelltengesetzes (AngG), dass Arbeitnehmer:innen verpflichtet sind, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Diese sogenannte Mitteilungspflicht gilt sofort – etwa telefonisch oder per E-Mail.
Die Nachweispflicht – also die Pflicht, ein ärztliches Attest vorzulegen – ist davon getrennt zu betrachten. Sie hängt stark von der betrieblichen Regelung, dem Kollektivvertrag oder der Branche ab. Grundsätzlich ist kein Attest ab dem ersten Tag zwingend erforderlich, sofern keine andere Vereinbarung vorliegt.
Wichtig: Die Krankmeldung (Mitteilung) muss immer sofort erfolgen – auch wenn das Attest noch nicht vorliegt.
Tabelle: Nachweispflicht nach Berufsgruppe (Beispiele 2025)
| Berufsgruppe | Frist ohne Attest | Quelle / Kollektivvertrag |
|---|---|---|
| Büroangestellte | bis zu 3 Tage | Handels-KV Österreich |
| Pflegekräfte | 1 Tag | SWÖ-Kollektivvertrag |
| Bauarbeiter | 1 Tag | Bau-KV |
| IT-Fachkräfte | 2–3 Tage | IT-KV / betriebliche Regelung |
| Lehrlinge | 1 Tag | Lehrlingsentschädigungsregelungen |
Was tun, wenn kein Arzttermin verfügbar ist?
In der Praxis kommt es vor, dass kurzfristig kein Arzttermin möglich ist. Seit der Einführung der elektronischen Krankmeldung (eAU) in Österreich ist es jedoch einfacher geworden:
- Telefonische Krankmeldung beim Hausarzt ist erlaubt, insbesondere bei leichteren Erkrankungen.
- Die eAU wird automatisch an den Dienstgeber übermittelt.
- Sollte kein Arzt erreichbar sein, empfiehlt sich eine schriftliche Dokumentation der Symptome und Kontaktversuche (z. B. Screenshot, E-Mail).
Rechtliche Konsequenzen bei verspäteter Krankmeldung
- Abmahnung oder sogar Entlassung bei wiederholtem Fehlverhalten
- Lohnfortzahlung kann entfallen, wenn kein Nachweis erfolgt
- In Streitfällen gilt: Die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer bzw. bei der Arbeitnehmerin
Praktische Tipps für Arbeitnehmer:innen
- Immer sofort informieren – auch ohne Attest
- Kommunikation nachweisbar machen (z. B. E-Mail, Screenshot vom Anrufprotokoll)
- Hausarztkontakte griffbereit halten (auch außerhalb der Ordinationszeiten)
- Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung prüfen
- Attest nachreichen, sobald verfügbar
FAQ – Häufige Fragen zur Krankmeldung (Stand 2025)
Fazit
Die Regelung zur Krankmeldung ist in Österreich klar: Sofort informieren – Attest je nach Branche nachreichen. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, schützt sich vor Konflikten mit dem Arbeitgeber und sichert die eigene Lohnfortzahlung. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in den Kollektivvertrag oder ein Anruf bei der Arbeiterkammer.
Bleib gesund – und wenn nicht: melde dich rechtzeitig!
